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Ausblick 2023 – ein spannendes Jahr für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Unternehmen

Klimaschutz im Unternehmen wird immer relevanter. Nicht nur fordern Kunden und Mitarbeitende immer mehr nach Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen in Hinblick auf deren Einfluss auf den Klimawandel, sondern auch die Anforderungen und Gesetze der Bundes-, Landes-, oder lokalen Regierung werden immer spezifischer. Erfahren Sie, was sich in diesem Jahr ändert und wie Sie sich am besten darauf vorbereiten können.

Das Lieferkettengesetz

Zum Jahreswechsel trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das im Juni 2021 durch den Bundestag beschlossen wurde, in Kraft. Zunächst allerdings nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen im Inland. Ab kommendem Jahr wird die Grenze dann auf 1.000 Arbeitnehmer:innen abgesenkt. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrecht in globalen Lieferketten durch mehr Transparenz zu verbessern, zum Beispiel indem es Kinderarbeit und Zwangsarbeit in Lieferketten von deutschen Unternehmen verbietet. Während Klimaschutz und Umwelt nicht ausdrücklich verankert sind, werden Umweltbeeinträchtigungen dennoch als potentieller Grund für Menschenrechtsverletzungen aufgeführt, insbesondere in Hinblick auf den Schutz von Leben und Gesundheit, sowie einem angemessenen Lebensstandard.

Für mittelständische Unternehmen fallen erstmal keine Pflichten an. Dennoch ist empfohlen, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Lieferkettengesetzes auseinanderzusetzen, da große Unternehmen zum Teil Auskunft von ihren Geschäftspartnern verlangen. Zur Unterstützung hat der Expertenkreis Nachhaltigkeit des BVMW eine Schritt-für-Schritt Checkliste erstellt, mit der Sie die wichtigsten Regelungen des Gesetzes schnell überblicken und die relevanten Daten in Ihrem Unternehmen erheben können.

Corporate Social Responsibility

CSRD Berichtspflicht

Das am 5. Januar 2023 in Kraft getretene neue EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte ist die Corporate Social Responsibility Directive. Diese gibt vor, dass Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, in Zukunft im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards berichterstatten müssen. Eine gestaffelte Einführung wurde durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament beschlossen:

  • am 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025);
  • am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026);
  • am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.

Geplant ist, eine abgespeckte Version der Standards für KMUs zu erstellen, die in einem Verhältnis angewendet werden können, das der Organisation und ihren Ressourcen sowie den relevanten Stakeholdererwartungen an Nachhaltigkeitsinformationen entspricht. Diese KMU-Standards sollen bis Ende Oktober 2023 erstellt werden.

E-Auto Förderung

Durch den sogenannten Umweltbonus wird der Kauf von E-Autos gefördert. Seit 1. Januar 2023 wird diese Förderung auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert und die Förderzuschüsse haben sich gesenkt. Der Kauf von diesen Modellen wird also ab sofort je nach Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst.

  • Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro (bisher 6.000 Euro)
  • Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
  • Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig.

Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für gewerbliche Fahrzeuge gibt es die Förderung dann nicht mehr.

Die Förderung für Plugin-Hybride lief Ende 2022 aus.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie in unserer Übersicht: Förderung von Klimaschutzmaßnahmen.

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

Am 11. Januar 2023 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des BMWK zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Ziel des Gesetzes ist es, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen und damit die Energiewende voranzutreiben. Als digitale Infrastruktur bilden Smart Meter eine entscheidende Voraussetzung für ein weitgehendes klimaneutrales Energiesystem. Zudem ermöglicht es auch Verbraucher:innen bessere und klarere Informationen über den eigenen Verbrauch. Das Gesetz soll bereits im Frühjahr 2023 in Kraft treten. Auf Unternehmen kommen zwar Kosten je nach Größe der Anlage zu, jedoch werden Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt, weshalb ein intelligentes Messsystem für Kunden in den meisten Fällen deutlich günstiger wird als bisher. Durch Smart Meter werden Unternehmen in Zukunft schnellen Zugang zu Verbrauchsinformationen der eigenen Anlage haben, was die Berechnung von dessen CO₂-Emissionen und die Identifikation von Reduktionsmaßnahmen vereinfacht.

Energieeffizienzgesetz

Der im Oktober 2022 erstellte Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) steht in 2023 vor einem wichtigen Schritt: Er soll im Bundeskabinett behandelt werden. Ziel des Entwurfs ist, erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland schaffen, der an die EU-Energieeffizienzrichtlinie angelehnt ist. Diese durchläuft derzeit eine Novellierung, mit dem Ziel durch reduzierten Energieverbrauch der Mitgliedsstaaten maßgeblich zu den EU-Klimazielen für 2030 beizutragen. Im EnEfG werden für die Jahre 2030, 2040 und 2045 Ziele Energieeffizienzziele gesetzt. Unternehmen sollen außerdem ab einem Jahresverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet werden, ein Energieaudit durchzuführen, insofern sie nicht bereits ein bestehendes Energie- oder Umweltmanagementsystem haben.

Ein weiteres spannendes Jahr für den Klimaschutz

Im Bereich Klimaschutz gibt es derzeit sowohl auf EU-Ebene als auch auf Bundesebene einige interessante Veränderungen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den eigenen CO₂-Emissionen auseinanderzusetzen und Klimaschutzmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Diese Aktivitäten bilden eine notwendige Grundlage um sich mit kommenden Gesetzen und Berichtspflichten gezielt beschäftigen zu können.

Annika Schwochow

Autorin

Annika Schwochow

BVMW | Förderprojekte | Projektmanagerin KliMaWirtschaft