Förderung eines Transformationskonzeptes
Die Optimierung der betrieblichen Beleuchtung bzw. des Lichtkonzeptes kann den Stromverbrauch reduzieren und neben den positiv, ökologischen auch finanzielle Auswirkungen haben….
Beschreibung
Förderung eines Transformationskonzeptes
Als ergänzende Unterstützungsmaßnahme die Förderung für die Erstellung eines Transformationskonzeptes beantragen, wodurch die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie und damit zusammenhängend entstandene Kosten (z. B. Beschaffung und Errichtung einer Solarkollektoranlage) gefördert werden.
Einfluss auf Emissionskategorien
Allgemeine Maßnahme
Informationen zum Förderumfang
Wer wird gefördert? 1
- private Unternehmen
- kommunale Unternehmen
- Landesunternehmen
- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
- Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
Was wird gefördert?
- Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzeptes und
- Kosten für die Begleitung durch externe Energieberater:innen
Maßnahmen,
- die durch Prozess- und Verfahrensumstellungen zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
- zur Nutzung von Prozesswärme
- zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess,
- die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird
- zur Elektrifizierung von Prozessen
- zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
- Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:
- Solarkollektoranlagen
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Wärmepumpen
- Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energie- und Ressourcenverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse
Anforderungen
- Maßnahmen, die in Deutschland durchgeführt werden
- Geförderte Investitionen müssen mind. 3 Jahre betrieben werden
- Bestätigung des Zuwendungsempfängers, dass er in der Lage ist, den gesamten Eigenanteil an den zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten der geförderten Investition zu tragen
- Amortisationszeit eines Vorhabens muss mindestens 4 Jahre betragen
- Die geförderten Maßnahmen müssen innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraumes vollständig umgesetzt werden
- Ein Einsparkonzept muss vorgelegt werden
- Zentrales Kriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte THG-Einsparung pro Jahr
Wieviel wird gefördert?
- Die Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts durch externe Energieberater können maximal in Höhe von 5 Prozent des Netto-Investitionsvolumens des beantragten Vorhabens und maximal mit 50 000 Euro gefördert werden
- Die Kosten der Maßnahme(n) können anteilig in Höhe von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden
- Die maximale Fördersumme beträgt 20 Millionen Euro pro Vorhaben
Praktische Schritte zur Umsetzung
Es muss in einer Wettbewerbsrunde (es gibt mehrere pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen) ein Antrag gestellt werden:
-
- Zweistufiges Antragsverfahren:
- Stufe 1 – Skizzenphase: In einer ersten Stufe ist eine formgebundene Skizze beim Projektträger einzureichen, in welcher der Antragsteller und das geplante Vorhaben kurz darzustellen sind. Es ist eine Vorlage oder ggf. ein vom Projektträger bereitgestelltes Online-Skizzen-Tool zu verwenden
- Stufe 2 – Antragstellung: Die zweite Stufe erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen über das elektronische System „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es ist ein vollständig elektronisch signierter Antrag abzugeben
- ggf. bei einer einmaligen Rückfrage innerhalb von 14 Tagen Stellung zu offenen Punkten nehmen, Anlagen ergänzen und notwendige Anpassungen zu den angegebenen Kosten und den erwarteten Einsparungen vornehmen
- Falls das Vorhaben zugelassen, aber in der Wettbewerbsrunde nicht berücksichtigt wurde, ggf. in einer späteren Wettbewerbsrunde einen erneuten Antrag stellen
- Zweistufiges Antragsverfahren:
Aufwand & Kosten
- Aufwand und Kosten der Skizzenerstellung für die Förderung
- Aufwand der Antragstellung
Hürden bei der Umsetzung
- eventuelle Antragsabweisung
- längere Bearbeitungszeiten des Antrags und der Umsetzung der Maßnahmen
- Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn die Umsetzung dieser schon vor der Bewilligung gestartet hat
Weitere Informationen
- BMWK-Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz – Startseite (wettbewerb-energieeffizienz.de)
- Förderdatenbank – Förderprogramme (foerderdatenbank.de)
- Förderdatenbank – Förderprogramme – Energieberatung für (foerderdatenbank.de)
- Energie-Effizienz-Experten (EEE)
- easy-Online – Nutzungsbedingungen (bund.de)