Übersicht: Förderung von Klimaschutzmaßnahmen
Klimaschutz, Ressourcen- und Energieeffizienz sind dringende Themen für Unternehmen – nicht zuletzt aufgrund steigender Energie- und Rohstoffpreise. Der Bund bietet eine große Bandbreite an Förderinstrumenten für Unternehmen. Im Artikel bieten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen in ihrem Unternehmen.
Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben. Mittel- bis langfristige Klimaschutzmaßnahmen sind oft mit Investitionen verbunden. Zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bieten Bund und Länder eine Vielzahl an Zuschüssen oder vergünstigte Kredite zur Verfügung.
Förderprogramme des Bundes
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Förderart: Zuschuss
Höhe der Förderung: max. 80 % der Beratungskosten
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247; max. 6.000 €
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599; max. 8.000 €
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung; max. 10.000 €
Gefördert werden:
- Durchführung von Energieaudits zur Identifizierung von Einsparpotentialen und Aufzeigen von Maßnahmen,
- energetische Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude sowie Neubauberatung für energieeffiziente Nichtwohngebäude,
- Orientierungsberatung für Energiespar-Contracting Modelle
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Unternehmen
Förderart: Zuschuss
Höhe der Förderung:
BEG: förderfähige Kosten sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Bewilligung und max. 50 % der Kosten
EM: förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro
Gefördert werden:
Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, die die Energieeffizienz verbessern sowie Bezuschussung von Fachplanung und Baubegleitung der Einzelmaßnahmen. Dazu zählen u. a.:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Erneuerung von Fenstern
- Wärmeschutz
- Einbau / Austausch / Optimierung von Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung
- energieeffiziente Innenbeleuchtung
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1: Querschnittstechnologien
Förderart: Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung:
mind. 2.000 € und max. 200.000 € bei einer Förderquote von max. 50 %
bis zu 25 Mio. € Kredit
Gefördert werden:
- Investitionen zur Neuanschaffung oder Ersatz von hocheffizienten Anlagen und Aggregaten wie z. B. Druckluftanlagen sowie deren Steuerung
- Frequenzumrichter
- Ventilatoren
- Anlagen zur Abwärmenutzung
- Dämmung industrieller Anlagen
- Pumpen
- elektrische Motoren und Antriebe
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Förderart: Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung:
bis zu 15 Mio. € pro Vorhaben bei einer Förderquote von 45 %, 55 % und 65 % (große, mittlere, kleine Unternehmen)
bis zu 25 Mio. € Kredit
Gefördert werden:
- Ersatz/Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen oder Geothermie (neu ab Mai 2023) inkl. Machbarkeitsabschätzung
- Planung sowie Installations- und Montagekosten
- Kosten für die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
- Errichtung und Inbetriebnahme von Geothermieanlagen (inkl. Bohrungen)
- Voraussetzung: 50 % der erzeugten Energie werden als Prozesswärme eingesetzt
Weitere Informationen (Zuschuss)
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Förderart: Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung:
bis zu 15 Mio. € pro Vorhaben bei einer Förderquote von max. 50 %
bis zu 25 Mio. € Kredit
Gefördert werden:
- Kauf und Installation von Sensoren, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Softwarelösungen zur Unterstützung des Energie- oder Umweltmanagementsystems
- Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Förderart: Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung:
bis zu 15 Mio. € pro Vorhaben bei einer Förderquote von max. 50 %; Im Sinne der Fördermitteleffizienz ist die Förderung auf max. 500 € (900 € für KMU) pro jährlicher eingesparter t/CO2 begrenzt
bis zu 25 Mio. € Kredit
Gefördert werden:
Investitionsmaßnahmen zur energetische und ressourcenorientieren Optimierung von Prozessen und Anlagen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Einsparkonzepts
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationskonzepte
Förderart: Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung:
max. 80.000 € pro Konzept mit einer Förderquote von bis zu 60 %
bis zu 25 Mio. € Kredit
Gefördert werden:
Erstellung eines Konzepts zur Unterstützung von Unternehmen bei der Transformation zur Klimaneutralität inkl. CO2-Bilanz und Kosten für Energieberatung
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Förderart: Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung:
max. 200.000 € pro Vorhaben mit einer Förderquote von 33 %
Gefördert werden:
Umstellung von Produktionsanlagen von Gas oder Öl auf Strom in Klein- und Kleinstunternehmen
Beispiele:
Austausch oder Umrüstung von folgenden Anlagen:
- Allgemein: Prozesswärmeerzeuger (Beispiel: Ein mit Erdgas betriebener Wärmeerzeuger wird durch eine elektrisch zu betreibende Wärmepumpe ausgetauscht)
- Bäckereien: elektrisch zu betreibende Öfen
- Logistik: elektrisch zu betreibende Gabelstapler
- Wäschereien: Waschmaschinen
- Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
- Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
- Käsereien: Reifekammern
- Metallverarbeitung: Härteöfen oder Galvanikanlagen
Förderung von Nutz- und Sonderfahrzeugen mit klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur
Förderart: Zuschuss
Höhe der Förderung: max. 25 Mio. €
Fahrzeuge: 80% der Investitionsmehrausgaben
Infrastruktur: 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Machbarkeitsstudien: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Gefördert werden:
- Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben,
- der Errichtung der betrieblichen Tank- und Ladeinfrastruktur sowie
- die Durchführung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten
Kälte- und Klimaanlagen
Förderart: Zuschuss
Höhe der Förderung:
Max. 150.000 € pro Maßnahme mit max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
Gefördert werden:
Kauf und Installation von stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Förderart: Kredit
Höhe der Förderung: bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
Gefördert werden:
Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Wasser, Abwasser, Abfall
- Transport und Speicherung von CO2
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
- Green IT
KfW Förderkredit: Erneuerbare Energien – Standard
Förderart: Kredit
Höhe der Förderung: Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
Gefördert werden:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Autorin
Julia Martius
BVMW | Förderprojekte | Projektleiterin